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Tipps zum privaten Gebrauchtwagenverkauf

Tipps zum privaten Gebrauchtwagenverkauf

Gelassenheit, starke Nerven und eine Portion Glück – das sind die besten Voraussetzungen, um den eigenen Gebrauchtwagen zu einem guten Preis zu verkaufen. Wo und wie dies idealerweise geschieht, worauf Sie beim Gebrauchtwagenverkauf achten sollten und wie Sie sich gegen Betrüger absichern, darüber informieren wir Sie in diesem Ratgeber.

Privatverkauf oder Abtretung an einen Händler – was ist besser?

Wollen Sie Ihren Gebrauchtwagen einfach nur rasch verkaufen und ist der Preis, den Sie dafür erzielen, nebengeordnet, bieten Sie das Auto einem Gebrauchtwagenhändler an. Am schnellsten und unkompliziertesten geht dies zumeist bei den sogenannten „fliegenden Händlern“, die auf Anruf zu Ihnen nach Hause kommen, um den Wagen zu inspizieren. Das „Verkaufsgespräch“ erfolgt dabei meist schon in einem kurzen Telefonat vorab, in dem der Händler ein paar Daten erfragt und Ihnen einen ungefähren Kaufpreis nennt. Sind Sie sich nach der Inspektion einig, wird der Verkauf per Handschlag oder durch einen Standardkaufvertrag besiegelt.

Fliegende Händler (deren Visitenkarten Sie vielleicht schon an der Windschutzscheibe hatten) sind meist besser als ihr Ruf. Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein: Einen Bestpreis erzielen Sie für Ihren Gebrauchtwagen hier nicht. Gerufen werden sie daher meistens nur, wenn es sich um ältere Modelle handelt, für die sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt ohnehin kaum noch ein privater Käufer finden lässt.

Gebrauchtwagenhändler mit Service und festem Firmensitz kaufen Ihren Wagen ebenfalls an, allerdings deutlich unter dem Listenpreis. Je wertvoller Ihr Wagen ist, desto geringer fällt der Betrag aus, den Sie im Vergleich zum Privatverkauf verlieren, wenn Sie das Auto einem Händler überlassen. Rechnen Sie dennoch damit, dass Sie rund 20 % weniger erhalten, als bei einem Privatverkauf möglich wäre. In einigen Extremfällen können es auch mal 50 % sein, je nachdem, was für ein Auto Sie verkaufen möchten und an wen Sie geraten.

Privatverkauf: Welchen Wert hat mein Auto?

Wollen Sie Ihren Gebrauchtwagen nicht zum Schleuderpreis verkaufen, müssen Sie also Zeit und Mühe investieren, um den privaten Verkauf zu organisieren. Relativ unkompliziert erfolgt dies über Onlineportale, auf denen Sie eine Verkaufsanzeige schalten können. Auch hier müssen Sie natürlich eine Preisvorstellung angeben. Haben Sie bisher keine Vorstellung davon, was Ihr Auto noch wert ist, bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, dies herauszufinden. So können Sie

  • ein kostenloses Onlinetool nutzen, das Ihnen nach der Eingabe weniger Daten einen durchschnittlichen Verkaufspreis berechnet. Solche Tools werden zumeist von den Betreibern der Gebrauchtwagenportale bereitgestellt.
  • sich an den Verkaufspreisen orientieren, die andere Privatverkäufer für vergleichbare Modelle angeben. Denken Sie aber daran, dass diese meist etwas höher angesetzt werden, um Spielraum für Verhandlungen zu gewinnen.
  • sich nach Ratgebern wie der Schwacke-Liste richten, die auf der Grundlage umfangreicher Datenerhebungen Durchschnittspreise für zahlreiche Automodelle angeben.
  • einen Gutachter oder Sachverständigen mit der Wertermittlung beauftragen.

Tipp: Je mehr Zeit Sie für den Verkauf Ihres Gebrauchtwagens einplanen, desto lässiger können Sie in die Verkaufsverhandlungen einsteigen und Ihre
Preisvorstellung durchsetzen. Berücksichtigen Sie dabei auch regionale oder saisonale Einschränkungen und erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Verkaufsanzeige. Wenn Sie nicht gerade ein Cabrio anbieten, sind Herbst und Winter die besten Jahreszeiten für den Gebrauchtwagenverkauf.

Welche Risiken drohen beim privaten Autoverkauf und wie kann ich mich absichern?

Preisermittlung und Preisverhandlungen sind eine wichtige Hürde, die es beim Verkauf des Gebrauchtwagens zu überwinden gilt. Immer wieder berichten Verkäufer zudem von Pöblern und Betrügern, die versuchen einen hochwertigen Gebrauchtwagen zum Schnäppchenpreis zu ergattern oder den Verkäufer ganz um die Kaufsumme zu prellen. Schützen Sie sich und Ihre Familie, indem Sie folgende Sicherheitsregeln beherzigen:

  • Geben Sie online allenfalls die Nummer eines Prepaidhandys an, das Sie für diesen Zweck angeschafft haben. Rufen Sie einen Kaufinteressenten zurück, um sich davon zu überzeugen, dass die von ihm angegebene Telefonnummer korrekt ist.
  • Stimmen Sie keinen Treffen an dunklen, verlassenen Orten zu.
  • Lassen Sie sich größere Geldsummen nicht in bar auszahlen oder ohne Ihr Beisein überweisen, sondern vereinbaren Sie einen gemeinsamen Banktermin. Die Übergabe von Fahrzeug, Brief und Schlüssel erfolgt am selben Ort.
  • Weisen Sie den Käufer auf alle vorhandenen Mängel hin, damit er im Nachhinein keine Rückabwicklung oder Preisminderung verlangen kann.
  • Weisen Sie bedrängende oder belästigende Forderungen entschieden zurück und verhandeln Sie nicht mit Personen, die sich unverschämt verhalten.
  • Melden Sie Betrüger oder lassen Sie sich von der Polizei beraten, falls Sie jemand zu erpressen versucht.

Unser Rat: Die Mehrzahl der Onlineverkäufe geht unproblematisch über die Bühne. Wir wollen Ihnen also keine Angst machen. Dennoch sollten Sie alles tun, um zu vermeiden, dass Sie Opfer eines Betruges werden. Denn schlimmstenfalls werden nicht nur Sie, sondern es wird auch Ihre Familie bedroht.

Was muss ich bei der Erstellung einer Verkaufsanzeige beachten?

Der Erfolg Ihres Gebrauchtwagenverkaufs steht und fällt mit der Gestaltung Ihres Inserats. Vermitteln Bild und Text keinen wertigen Eindruck, wird ein potenzieller Käufer auch nicht bereit sein, einen angemessenen Preis für Ihr Auto zu zahlen.

Noch dazu kauft niemand gern die Katze im Sack. Stellen Sie daher ausschließlich hochwertige Bilder ein, auf denen das Auto aus mehreren Perspektiven und in Detailansichten zu sehen ist. Lackschäden, Kratzer, Beulen sollten Sie ebenfalls ablichten, damit der Käufer einen realistischen Eindruck vom Wagen erhält.

Die Verkaufsanzeige enthält darüber hinaus alle Daten, die den Käufer interessieren – Fahrzeugdaten, aber auch Angaben zur Zahl der Vorbesitzer oder zu durchgeführten Wartungen und Inspektionen. Nicht angeben müssen Sie kleine Mängel, die auf reinen Verschleiß, wie er für die gefahrene Kilometerzahl üblich ist,
zurückzuführen ist.

Tipp: Können Sie die regelmäßige Pflege, Inspektion und den Austausch von Verschleißteilen nachweisen, sollten Sie dies auch erwähnen. Geben Sie im frei formulierbaren Verkaufstext zudem alles an, was das Auto gegenüber vergleichbaren Modellen positiv hervorhebt.

Notwendiges Übel: Probefahrten

Probefahrten stellen einen erheblichen Aufwand für den Verkäufer dar, sind aber leider nicht ganz zu umgehen. Sind Sie von den ernsthaften Kaufabsichten eines Interessenten überzeugt und wünscht dieser eine Probefahrt, gewähren Sie ihm dies. Achten Sie aber unbedingt darauf, sich gegen Betrug oder Schadensfälle abzusichern und halten Sie die folgenden Regeln ein:

a) Laden Sie sich online ein Formular für eine Probefahrtenvereinbarung herunter und füllen Sie dieses aus.

b) Prüfen Sie, ob Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Klauseln enthält, die einer Probefahrt grundsätzlich entgegenstehen oder aufgrund derer Sie bestimmte Personen (zum Beispiel aufgrund des Alters) als Fahrzeugführer ablehnen müssen. Bieten Sie dann an, dass der Interessent als Beifahrer an der Probefahrt teilnimmt.

c) Lassen Sie sich den Ausweis und den Führerschein des Interessenten zeigen.

d) Wird der Interessent die Probefahrt allein durchführen, behalten Sie dessen Ausweis so lange ein.

Tipp: Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr angemeldet, müssen Kurzkennzeichen besorgt werden. Die Antragstellung ist sehr aufwändig und es muss weiterhin Versicherungsschutz bestehen sowie eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen. Warten Sie daher nach Möglichkeit mit der Abmeldung des Gebrauchtwagens, bis Sie ihn verkauft haben.

Welche Angaben gehören in den Kaufvertrag?

Verkäufe von privat müssen nicht zwangsläufig durch einen Kaufvertrag besiegelt werden. Sie sind aber gut beraten, wenn Sie einen Vertrag abschließen, da Ihnen dieser auch als Nachweis über den Verbleib des Autos oder über die Herkunft der Kaufsumme dient. Ein Formular finden Sie wie die Probevereinbarung online, sodass Sie den Vertrag nur noch ausdrucken und ausfüllen müssen. Achten Sie aber darauf, dass der Vertrag aus einer seriösen Quelle stammt, denn das Internet wird auch von Dilettanten genutzt, die mit Expertenwissen prahlen, über das sie tatsächlich nicht verfügen.

In den Vertrag werden die Daten des Verkäufers und des Käufers eingetragen, nämlich Name und Adresse sowie eine gültige Ausweisnummer. Auch die Fahrzeugdaten werden erfasst. Dazu gehören die Identifikations- und die Fahrzeugscheinnummer sowie das Datum der Erstzulassung.

Tragen Sie zudem das Verkaufsdatum und die genaue Übergabezeit ein. Lassen Sie sich bestätigen – falls nichts anderes vereinbart wurde – dass der Käufer das
Fahrzeug am nächsten Werktag ummelden wird.

Dokumentieren Sie zudem den Zustand des Fahrzeugs und den Umstand, dass eine Probefahrt durchgeführt wurde. Erwähnen Sie vorhandene Mängel und fügen Sie den Zusatz „verkauft wie gesehen und Probe gefahren“ hinzu. Denken Sie aber daran: Dieser Zusatz schützt Sie nur, sofern Sie wichtige Angaben nicht wissentlich verschwiegen haben.

Erhält der Käufer irgendwelche Beigaben wie Winterreifen oder werden Komponenten mit verkauft, die nicht zur Standardausstattung gehören, sollten Sie dies ebenfalls im Kaufvertrag vermerken. Dieser wird am Ende von beiden Parteien unterschrieben und der Käufer erhält eine Kopie für seine Unterlagen.

Wie erfolgen Übergabe und Bezahlung?

Wie bereits erwähnt gehören die Probefahrt sowie die Übergabe des Fahrzeuges samt Bezahlung zu den besonders riskanten Momenten beim Gebrauchtwagenverkauf. Es ist daher wichtig, dass Sie sich mit den Dos und Don’ts dieser Situationen vertraut machen. Achten Sie zudem auf Ihre innere Stimme. Versuchen Sie nicht nett oder höflich zu sein, wenn Sie sich unwohl fühlen oder einem Vorschlag nicht folgen möchten.

Für die Übergabe haben wir die Regeln oben bereits genannt: Sie sollte tagsüber an einem belebten oder Ihnen vertrauten Ort erfolgen. Am besten ist es, wenn Sie noch eine weitere Person hinzubitten. Wählen Sie einen Tag aus, an dem Banken und Sparkassen geöffnet sind, können Sie die Bezahlung zusätzlich absichern. Gehen Sie mit dem Käufer in eine Bank und lassen Sie ihn den Kaufbetrag vom eigenen Konto auf Ihr Konto überweisen.

Besteht der Käufer darauf, in bar zu bezahlen, sollten Sie zumindest einige der Geldscheine auf ihre Echtheit prüfen. Auch dies ist in einem Kreditinstitut problemlos möglich, sofern dort ein Geldautomat steht, an dem Sie Einzahlungen aufs eigene Konto vornehmen können.

Denken Sie aber daran: Zahlen Sie größere Summen Bargeld aufs eigene Konto ein, muss die Bank die Herkunft des Geldes prüfen. Gerade beim Verkauf hochpreisiger Automodelle empfiehlt sich also erneut die Variante Überweisung in Ihrem Beisein. Eine Überweisung, die erst erfolgt, nachdem Sie das Auto übergeben haben, sollten Sie ebenso wie eine Teilüberweisung grundsätzlich ablehnen.

Ist alles in Ordnung übergeben Sie dem Käufer das Fahrzeug samt Papieren und Schlüsseln. Überprüfen Sie einige Tage später, ob er das Auto tatsächlich abgemeldet hat und denken Sie daran, die Versicherung zu kündigen.

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